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   VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05   

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https://dejure.org/2006,12044
VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05 (https://dejure.org/2006,12044)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2006 - 4 S 280/05 (https://dejure.org/2006,12044)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2006 - 4 S 280/05 (https://dejure.org/2006,12044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für Aussagegenehmigungsversagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versagung einer Aussagegenehmigung; Wille des Gesetzgebers bzw. der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten; Unzulässige Einflussnahme auf die gerichtliche Sachaufklärung

  • Judicialis

    LBG § 79; ; LBG § 80

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 79; LBG § 80
    Sonstiges Dienstrecht: Aussagegenehmigung, Versagung, Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Dazu hätte aber jedenfalls seit dem Zeitpunkt Anlass bestanden, als das Bundesverfassungsgericht in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 26.05.1981 (BVerfGE 57, 250) festgestellt hatte, dass über die Versagung einer Aussagegenehmigung aus rechtsstaatlichen Gründen auf höherer Ebene zu entscheiden ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in der Entscheidung vom 26.05.1981 (a.a.O.) ausgeführt: .

    Die Verlagerung der Entscheidung auf eine höhere Ebene hindert es jedoch nicht, dass die zur Willensbildung berufene Stelle für häufig vorkommende und im Wesentlichen gleich gelagerte Fälle im Voraus eine Entscheidung trifft und die nachgeordneten Behörden ermächtigt, in deren Rahmen von ihr selbständigen Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Der Gesetzgeber ist mit dieser Änderung dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.1999 (BVerfGE 101, 106) nachgekommen, das § 99 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO insoweit für unvereinbar mit Art. 19 Abs. 4 GG erklärt hatte, als er "die Aktenvorlage auch in denjenigen Fällen ausschließt, in denen die Gewährung effektiven Rechtsschutzes von der Kenntnis der Verwaltungsvorgänge abhängt", und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung tragende Regelung zu treffen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Dies gilt davon unabhängig auch vor dem Hintergrund dessen, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, dass die Gesetzesmaterialien mit Vorsicht, nur unterstützend und insgesamt nur insofern herangezogen werden sollen, als sie auf einen "objektiven Gesetzesinhalt schließen lassen" (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.02.1983, BVerfGE 62, 1, 45, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Abgesehen davon, dass auch die Neufassung des § 99 Abs. 2 VwGO keine "vollständige Überprüfung" der Versagung der Aussagegenehmigung ermöglicht (vgl. dazu nur Rudisile, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 99 RdNrn. 30 und 35; zur Anwendung dieser Vorschrift auf die Fälle der Versagung einer Aussagegenehmigung vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003, BVerwGE 118, 10; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 99 RdNr. 1), nimmt der Beklagte nicht in den Blick, dass das Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ebenfalls voraussetzt, dass die oberste Aufsichtsbehörde entschieden hat (vgl. § 99 Abs. 1 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88

    Nichterteilung der Aussagegenehmigung für einen Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Soweit der Beklagte das Urteil des Senats vom 29.05.1989 - 4 S 2862/88 - angeführt hat, betraf jenes Verfahren eine Klage, mit der ein Beamter einen Anspruch auf Erteilung einer Aussagegenehmigung geltend gemacht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - A 16 S 976/93

    Berufungszulassung in Asylsachen: Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05
    Die Unvereinbarkeit der im angefochtenen Urteil und in der Entscheidung des höheren Gerichts dargelegten Rechtssätze muss aufgezeigt werden, d.h. es muss ausgeführt werden, worin nach Auffassung des Antragstellers die Abweichung liegen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, a.a.O; VGH Baden Württemberg, Beschlüsse vom 25.06.1993 - A 16 S 976/93 - und vom 28.08.2002 - A 12 S 633/02 -).
  • VG Freiburg, 28.02.2019 - 3 K 614/19

    Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Beamten; Betäubungsmittel;

    Das Polizeipräsidium Tuttlingen, welches von dem für die Beschränkung einer Aussagegenehmigung zuständigen Innenministerium Baden-Württemberg (vgl. § 37 Abs. 3 S. 4 BeamtStG i. V. m. § 4 Abs. 4 LBG) durch die Vorabentscheidung vom 27.01.2014 zur Erteilung einer beschränkten Aussagegenehmigung in den benannten gleichgelagerten Fällen ermächtigt wurde (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vorabentscheidung: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2006 - 4 S 280/05 -, juris), hat seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung genügt.
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